Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3392
VGH Hessen, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 (https://dejure.org/1987,3392)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 (https://dejure.org/1987,3392)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Oktober 1987 - 12 TH 1934/87 (https://dejure.org/1987,3392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Asylbewerber; Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsandrohung; Verweigerung der Bekanntgabe des Aufenthaltsorts eines Asylbewerbers; Wegfall des ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 11/87

    Rechtsschutzinteresse eines Asylbewerbers bei Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87
    Weigert sich ein Asylbewerber beharrlich, den zuständigen Behörden und Gerichten seinen Aufenthaltsort bekanntzugeben, so kann daraus im Einzelfall gefolgert werden, daß er in Wahrheit asylrechtlichen Rechtsschutz nicht erstrebt (wie Senat, B. v. 17.09.1987 - 12 TH 11/87 -).

    Zwar kann - wenn sich ein Asylbewerber beharrlich weigert, den zuständigen Behörden und Gerichten seinen Aufenthaltsort bekanntzugeben - daraus im Einzelfall gefolgert werden, daß er in Wahrheit asylrechtlichen Rechtsschutz nicht erstrebt (12. Senat, B. v. 17.09.1987 - 12 TH 11/87 -, im Anschluß an den 10. Senat des Hess. VGH, B. v. 08.10.1986 - 10 UE 1246/86 -, EZAR 630 Nr. 24 = ESVGH 37, 44 = NVwZ 1987, 626).

  • VGH Hessen, 08.10.1986 - 10 UE 1246/86

    Rechtsschutzbedürfnis für Asylbegehren bei Nichtangabe des Aufenthaltsortes

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87
    Zwar kann - wenn sich ein Asylbewerber beharrlich weigert, den zuständigen Behörden und Gerichten seinen Aufenthaltsort bekanntzugeben - daraus im Einzelfall gefolgert werden, daß er in Wahrheit asylrechtlichen Rechtsschutz nicht erstrebt (12. Senat, B. v. 17.09.1987 - 12 TH 11/87 -, im Anschluß an den 10. Senat des Hess. VGH, B. v. 08.10.1986 - 10 UE 1246/86 -, EZAR 630 Nr. 24 = ESVGH 37, 44 = NVwZ 1987, 626).
  • VGH Hessen, 29.06.1989 - 12 TE 90/88

    Verbundklage - kein Rechtsschutzinteresse bei beharrlicher Weigerung, den

    1988, 47, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 - 22.10.1987 - 10 UE 3116/86 - u. 13.01.1988 - 12 UE 818/85 -).

    Für den Fall des Aufenthalts im Inland bei beharrlicher Weigerung der Bekanntgabe des Aufenthaltsorts hat der Senat den Verlust des Rechtsschutzbedürfnisses für Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen auf §§ 11 Abs. 2 i.V.m. 10 Abs. 2 oder gegen unmittelbar auf § 10 Abs. 2 AsylVfG gestützte Abschiebungsandrohungen im wesentlichen mit der Begründung bejaht, daß die dort jeweils gebotene erschöpfende Überprüfung des materiellen Asylbegehrens durch das Verwaltungsgericht - soll sie ihren Zweck erfüllen - voraussetzt, daß der Asylbewerber den ihm obliegenden verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist bzw. nachkommt (Hess. VGH, 17.09.1987 - 12 TH 11/87 -, HessVGRspr. 1988, 47, u. 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 -).

  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89

    Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der

    §§ 10, 11, 14 AsylVfG auch Hess. VGH, 02.03.1987 - 10 TH 325/87 -, Hess. VGH, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 -).
  • VGH Hessen, 13.01.1988 - 12 UE 818/85

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im Asylverfahren

    Dieses Erfordernis ist ausdrücklich vom Gesetz zwar nur für bestimmte Klagearten vorgeschrieben (vgl. z.B. §§ 43 Abs. 1, 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO), muß jedoch auch im übrigen als Sachurteilsvoraussetzung geprüft werden (Kopp, VwGO, 7. Aufl. 1986, Vorb. § 40, RdNr. 30 m.w.N.); das gilt ebenso für das Rechtsmittelverfahren (Kopp, a.a.O., Vorb. § 124, RdNr. 28 Ziff. 10, sowie Hess. VGH, B. v. 08.10.1986, EZAR 630 Nr. 34 = ESVGH 37, 44 = NVwZ 1987, 626, v. 17.09.1987 - 12 TH 11/87 - u. v. 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 -, U. v. 22.10.1987 - 10 UE 3116/86 -, B. v. 23.11.1987 - 12 UE 2371/84 - u. v. 23.12.1987 - 12 TH 3181/87 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht