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VGH Hessen, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 |
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Asylbewerber; Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsandrohung; Verweigerung der Bekanntgabe des Aufenthaltsorts eines Asylbewerbers; Wegfall des ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 11/87
Rechtsschutzinteresse eines Asylbewerbers bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87
Weigert sich ein Asylbewerber beharrlich, den zuständigen Behörden und Gerichten seinen Aufenthaltsort bekanntzugeben, so kann daraus im Einzelfall gefolgert werden, daß er in Wahrheit asylrechtlichen Rechtsschutz nicht erstrebt (wie Senat, B. v. 17.09.1987 - 12 TH 11/87 -).Zwar kann - wenn sich ein Asylbewerber beharrlich weigert, den zuständigen Behörden und Gerichten seinen Aufenthaltsort bekanntzugeben - daraus im Einzelfall gefolgert werden, daß er in Wahrheit asylrechtlichen Rechtsschutz nicht erstrebt (12. Senat, B. v. 17.09.1987 - 12 TH 11/87 -, im Anschluß an den 10. Senat des Hess. VGH, B. v. 08.10.1986 - 10 UE 1246/86 -, EZAR 630 Nr. 24 = ESVGH 37, 44 = NVwZ 1987, 626).
- VGH Hessen, 08.10.1986 - 10 UE 1246/86
Rechtsschutzbedürfnis für Asylbegehren bei Nichtangabe des Aufenthaltsortes
Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87
Zwar kann - wenn sich ein Asylbewerber beharrlich weigert, den zuständigen Behörden und Gerichten seinen Aufenthaltsort bekanntzugeben - daraus im Einzelfall gefolgert werden, daß er in Wahrheit asylrechtlichen Rechtsschutz nicht erstrebt (12. Senat, B. v. 17.09.1987 - 12 TH 11/87 -, im Anschluß an den 10. Senat des Hess. VGH, B. v. 08.10.1986 - 10 UE 1246/86 -, EZAR 630 Nr. 24 = ESVGH 37, 44 = NVwZ 1987, 626).
- VGH Hessen, 29.06.1989 - 12 TE 90/88
Verbundklage - kein Rechtsschutzinteresse bei beharrlicher Weigerung, den …
1988, 47, 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 - 22.10.1987 - 10 UE 3116/86 - u. 13.01.1988 - 12 UE 818/85 -).Für den Fall des Aufenthalts im Inland bei beharrlicher Weigerung der Bekanntgabe des Aufenthaltsorts hat der Senat den Verlust des Rechtsschutzbedürfnisses für Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen auf §§ 11 Abs. 2 i.V.m. 10 Abs. 2 oder gegen unmittelbar auf § 10 Abs. 2 AsylVfG gestützte Abschiebungsandrohungen im wesentlichen mit der Begründung bejaht, daß die dort jeweils gebotene erschöpfende Überprüfung des materiellen Asylbegehrens durch das Verwaltungsgericht - soll sie ihren Zweck erfüllen - voraussetzt, daß der Asylbewerber den ihm obliegenden verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist bzw. nachkommt (Hess. VGH, 17.09.1987 - 12 TH 11/87 -, HessVGRspr. 1988, 47, u. 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 -).
- VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89
Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der …
- VGH Hessen, 13.01.1988 - 12 UE 818/85
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im Asylverfahren
Dieses Erfordernis ist ausdrücklich vom Gesetz zwar nur für bestimmte Klagearten vorgeschrieben (vgl. z.B. §§ 43 Abs. 1, 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO), muß jedoch auch im übrigen als Sachurteilsvoraussetzung geprüft werden (…Kopp, VwGO, 7. Aufl. 1986, Vorb. § 40, RdNr. 30 m.w.N.); das gilt ebenso für das Rechtsmittelverfahren (Kopp, a.a.O., Vorb. § 124, RdNr. 28 Ziff. 10, sowie Hess. VGH, B. v. 08.10.1986, EZAR 630 Nr. 34 = ESVGH 37, 44 = NVwZ 1987, 626, v. 17.09.1987 - 12 TH 11/87 - u. v. 05.10.1987 - 12 TH 1934/87 -, U. v. 22.10.1987 - 10 UE 3116/86 -, B. v. 23.11.1987 - 12 UE 2371/84 - u. v. 23.12.1987 - 12 TH 3181/87 -).